Horst Seehofer, von 2018 bis 2021 Bundesinnenminister, hatte die Idee und den Plan Ankerzentren für neu angekommene Asylbewerber einzurichten. Dieser Plan ist nur teilweise umgesetzt worden. Siehe Wikipedia.
Hier der Vergleich zwischen den geplanten Ankerzentren und dem Aufnahmeheim Röntgental, wo seinerzeit Menschen aus der BRD und Westberlin untergebracht wurden, die in die DDR übersiedeln wollten.
Schon bald will das Bundesinnenministerium (BMI) einen Plan für die Errichtung der sogenannten AnkER (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs) -Zentren vorlegen. Deutlich wird: Den Fokus legt die Regierung vor allem auf das Wort Rückführung.
In den neuen Ankerzentren sollen nach dem Willen des Innenministers zunächst alle ankommenden Schutzsuchenden untergebracht werden. Dieses Vorhaben wird gleich mehrere schwerwiegende Folgen haben: Die Isolation in solchen Zentren behindert die Integration derjenigen, die in Deutschland bleiben werden.
Flüchtlingen fehlt der Zugang zu Beratungsstrukturen oder Rechtsbeistand – viele von ihnen werden in der Praxis sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen. Und Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, sie werden häufig zum Kristallisationspunkt von Hasskampagnen.
Das Aufnahmeheim Röntgental wurde seinem Namen nicht gerecht. Der Fokus lag auf Rückführung, nicht auf Aufnahme.
Im Aufnahmeheim Röntgental wurden Menschen aus der BRD und Westberlin untergebracht, die in die DDR übersiedeln wollten. Während der Dauer des Aufenthalts in Röntgental wurden die Einwanderungswilligen isoliert. Die Bevölkerung der DDR bekam davon gar nichts mit. Die Integration war zunächst nicht vorgesehen, da die Mehrheit ohnehin nicht in der DDR bleiben konnte. Da das Ganze vor Bevölkerung der DDR verborgen wurde, konnte folglich keine Hasskampagne entstehen. Es gab keine Rechtsmittel und keinen Rechtsbeistand. Es fehlte die Beratung. Auch im Vorfeld(noch in der BRD und Westberlin)gab es keine Beratung. Andererseits wurde fehlende Vorbereitung, aufgrund von Nichtwissen, den Übersiedlungswilligen vorgeworfen.
Eine dauerhafte Isolierung in Massenunterkünften abseits von großen Orten ist für die Betroffenen katastrophal. Wem über lange Zeit hinweg Jahre der Zugang zu Schule, Arbeit, neuen Nachbarn und Ehrenamtlichen versperrt wird, der lernt nur schwer die deutsche Sprache, knüpft keine dringend benötigten Kontakte, um richtig in Deutschland anzukommen.
Bei angenommener „positiver Bleibeperspektive“ sollen Flüchtlinge auch weiterhin auf Kommunen verteilt werden. Das suggeriert, dass in den Ankerzentren nur diejenigen bleiben, die Deutschland wieder verlassen werden. Zunächst ist unklar, wann die genannte Verteilung genau erfolgen soll. Nicht einmal Innenminister Seehofer selbst kann das konkretisieren. „Wenn Klarheit über ihren Status besteht“ kann auch heißen: Nach Abschluss des Asylverfahrens. Dann aber sind schon viele Monate für die Integration verloren gegangen.
Sprache war im Aufnahmeheim Röntgental kein Thema. Isolation von der übrigen (Bevölkerung) der DDR war aus Sicherheitsgründen die Hauptmaßnahme. Es gab Bildungsangebote in Form von Büchern und Vorträgen. Doch wenn Kinder dabei waren, fehlte ihnen die Schule. Neue Nachbarn und Ehrenamtliche kennenzulernen war im Aufnahmeheim Röntgental von vornherein ausgeschlossen. (Sicherheitsgründe)Die Einwanderungswilligen wussten ohnehin nicht, wo sie bei Aufnahme in der DDR angesiedelt wurden, außer sie wollten zu Zielpersonen (z.B. Verwandte).
Wer in der DDR bleiben durfte, wurde irgendwohin verteilt oder kam zu den Zielpersonen (z.B. Verwandte). Die Verfahren im Aufnahmeheim Röntgental dauerten nicht so lange, wie die Asylverfahren heute. In Röntgental saßen ohnehin keine Asylbewerber/innen, sondern Übersiedlungswillige.
Weiterhin berücksichtigt das Konzept der Bleibeperspektive nicht die Fluchtgründe Einzelner. Es nimmt pauschal an, dass alle Menschen aus Ländern mit einer Gesamtschutzquote (unbereinigt!) von unter 50 Prozent keine positive Bleibeperspektive hätten. Das Beispiel Afghanistan zeigt, wie absurd diese Annahme ist: Rund 47 Prozent der Afghan*innen erhalten Schutz in Deutschland (bereinigte Schutzquote). Viele, deren Antrag abgelehnt wurde, klagen vor Gericht dagegen – und erhielten 2017 in über 60 Prozent der Fälle Recht. Abgeschoben werden zudem aktuell keine Frauen und Kinder, ohnehin beschränkt die Bundesregierung Abschiebungen auf vermeintliche Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätsverweigerer. |
Obwohl also die große Mehrheit der Afghan*innen auf absehbare Zeit in Deutschland bleibt, haben sie angeblich keine „positive Bleibeperspektive“ und werden für Monate oder – da oftmals erst die Gerichte abschließend entscheiden – gar Jahre in Massenunterkünften kaserniert. Und das gilt nicht nur für Flüchtlinge aus Afghanistan, aus den verschiedensten Gründen bleiben viele Menschen auch aus Ländern mit einer durchschnittlichen Anerkennungsquote von unter 50 Prozent dauerhaft in Deutschland. |
Das Konzept des Aufnahmeheims Röntgental ging davon aus, dass die meisten Übersiedlungswilligen wieder in die BRD, bzw. Westberlin abgeschoben werden. Mögen Sicherheitsgründe Grundlage dieses Konzepts gewesen sein, so wurde das durch die Praxis ad absurdum geführt. Man trieb die Abgeschobenen nach ihren Enttäuschungen im Aufnahmeheim Röntgental in die Arme von westlichen Geheimdiensten und anderen gegnerischen Institutionen. Es gab für diejenigen, die im Aufnahmeheim Röntgental saßen keine Klage Möglichkeit, bzw. keine Rechtsmittel. Vermeintliche und echte Straftäter wurden gleich abgeschoben. Dabei spielte ein Straftatbestand der DDR, welcher in der BRD und Westberlin nicht existent war, eine wichtige Rolle. Das war „asoziales Verhalten“. Darunter fielen alle, die keinen Nachweis erbringen konnten, dass sie unverschuldet arbeitslos geworden sind. Gefährder hatten von vornherein keine Chance.
Bei den Menschen aus der BRD und Westberlin traf das nicht zu. Es gab schließlich keine langen Gerichtsverfahren, da es keine Klagemöglichkeit gab. |
In den geplanten Ankerzentren unterliegen sie dennoch verschiedensten Restriktionen, wie einem Arbeitsverbot. Und selbst schulpflichtige Kinder erhielten bislang beispielsweise im Transitzentrum Manching nur rudimentären „Ersatzunterricht“. Mit Unterstützung von PRO ASYL haben Betroffene nun dagegen geklagt, das Verwaltungsgericht in München erklärte die Praxis für rechtswidrig. Erst dadurch konnte die Regierung von Oberbayern dazu gebracht werden, Flüchtlingskindern den Besuch von Regelschulen zu ermöglichen. |
Ohnehin schadet ein dauerhafter Verbleib in Großunterkünften dem Kindeswohl massiv. Die UNICEF-Studie „Kindheit im Wartezustand“ beschreibt, wie sich mangelnde Privatsphäre und beengte Unterbringung auswirken und bekräftigt: „Kinder, Jugendliche und ihre Eltern sollten grundsätzlich so kurz wie möglich in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sein.“ |
Keine Möglichkeit zur Selbstverpflegung, keine Ruhe, keine Sicherheit in den eigenen vier Wänden, keine eigene Toilette – gerade für Familien mit kleinen Kindern ist dieser Zustand nicht auszuhalten. |
Außerhalb des Aufnahmeheims Röntgental konnte man natürlich nicht arbeiten. Innerhalb des Heims gab es Arbeitsmöglichkeiten auf freiwilliger Basis. Schulpflichtige Kinder konnten keine Regelschule besuchen. Ihnen wurden Schulbücher zur Verfügung gestellt um gemeinsam mit den Eltern sich mit dem Schulstoff zu beschäftigen. Auch hier wieder keine Klagemöglichkeit, um den Schulbesuch an einer Regelschule durchzusetzen. Wäre auch schlimm für die Kinder gewesen, wenn sie in der DDR neu eingeschult worden wären und man sie nach kurzer Zeit mit ihren Eltern wieder abgeschoben hätte.
Der Aufenthalt im Aufnahmeheim Röntgental muss für größere Kinder traumatisierend gewesen sein. Insbesondere, wenn sie mit ihren Eltern wieder in die BRD, bzw. Westberlin abgeschoben wurden. Kleineren Kindern war der Aufenthalt in Röntgental nicht bewusst. Für Familien gab es Familienzimmer in der Unterkunft, so dass für sie doch eine gewisse Privatsphäre vorhanden war.
Wie soll in einer Massenunterkunft Selbstverpflegung organisiert werden? Teeküchen waren vorhanden. In Ferienunterkünften, wie z.B. bei Camping, gibt es auch keine eigenen Toiletten. Ruhe und Sicherheit war gegeben. Das gehörte zum Konzept des Aufnahmeheims Röntgental.
Unter diesen Umständen leiden aber selbstredend nicht nur Kinder, sondern alle Geflüchteten. Häufig wird berichtet, wie die Psyche leidet, wenn es kaum Rückzugsräume gibt. In vielen Massenunterkünften können Türen beispielsweise nicht abgeschlossen werden, sanitäre Anlagen werden von vielen Personen gemeinsam genutzt und es sind keine oder nicht ausreichend Kochgelegenheiten vorhanden. |
Dieses dauerhafte, beengte Zusammenleben vieler Menschen mit unterschiedlichen Gewohnheiten und Interessen führt auch zu, im wahrsten Sinne des Wortes, hausgemachten Konflikten. Und das in einer Situation, in der die Menschen ohnehin mit ihren Fluchterfahrungen, der unklaren Lebensperspektive und oftmals auch großen Sorgen um die Angehörigen in Krisengebieten schwer belastet sind. |
Die Psyche hat bei vielen Insassinnen und Insassen des Aufnahmeheims Röntgental gelitten. Auswirkungen davon wurden den Betroffenen zur Last gelegt und waren Abschiebungsgründe. Dass die Türen von Toiletten und Duschen, sowie Zimmern nicht abgeschlossen werden konnten, hatte seinen Sinn. Eine verschlossene Tür durfte kein Hindernis in einem Notfall sein. Die Reinigung der Gemeinschaftsanlagen (z.B. sanitäre Anlagen) musste täglich, auch am Wochenende von den Insassinnen und Insassen des Aufnahmeheims Röntgental erledigt werden. Zu den Reinigungsarbeiten wurde man morgens eingeteilt. Dazu sind sich ja die Herren in den heutigen Flüchtlingsunterkünften zu fein dazu. Im Aufnahmeheim Röntgental wäre die Verweigerung der Reinigungsarbeiten ein Abschiebegrund gewesen. Siehe oben: Die Organisation der Selbstverpflegung im Aufnahmeheim Röntgental war nicht möglich. Teeküchen waren vorhanden.
Es kam zwar niemand aus einem fremden Kulturkreis, doch war das Zusammenleben mit so vielen Menschen belastend. Die unklare Lebensperspektive drückte auf die Psyche, wobei psychische Krankheiten entstehen konnten. Das wurde als Unwilligkeit und Asozialität ausgelegt und war ein Abschiebegrund. Das diente nicht der Sicherheit der DDR. Diese Menschen waren leichte Beute für gegnerische Geheimdienste und andere gegnerische Institutionen. |
In solchen Großunterkünften leiden die Betroffenen mit zunehmender Dauer außerdem unter Perspektivlosigkeit. Auch das ist offenbar von der Bundesregierung durchaus gewollt – damit werden Flüchtlinge zermürbt und verzichten möglicherweise auf weitere Rechtsmittel. Verstärkt wird dies durch zwei weitere Punkte:
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Die „freiwillige“ Rückkehr war im Aufnahmeheim Röntgental zu jederzeit möglich und erwünscht. Darum galten die Insassinnen und Insassen des Aufnahmeheims Röntgental juristisch nicht als Gefangene. |
In den geplanten Ankerzentren wird Flüchtlingen nun zudem oft die Möglichkeit fehlen, unabhängige Beratungsstrukturen aufzusuchen und sich Rechtsbeistand zu beschaffen. Ohne effektiven Zugang zu Anwältinnen und Anwälten, ohne Begleitung bei Anhörungen, ohne unabhängige Beratung nach Erhalt der – häufig mangelhaften – Asylbescheide des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) droht die Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes de facto ausgehebelt zu werden.
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Wie oben bereits gesagt, gab es für die Übersiedlungswilligen keine Beratungsmöglichkeiten und keine Rechtsmittel. Die Insassinnen und Insassen des Aufnahmeheims Röntgental befanden sich faktisch im rechtsfreien Raum. Mag dies mit dem Kalten Krieg und den Sicherheitserfordernissen zusammenhängen, so waren doch die einzelnen Übersiedlungswilligen die Leidtragenden.
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Die dauerhafte Unterbringung in solchen, mit Stacheldraht gesicherten, Massenunterkünften führt zu einer Stigmatisierung der Menschen, die in ihnen leben. Sie werden vom Kontakt zur hier lebenden Bevölkerung quasi ausgeschlossen. Es entstehen Berührungsängste und es wird ein überaus problematisches Signal an die Bevölkerung gesendet: Flüchtlinge als gesellschaftlich Nichtzugehörige und als Sicherheitsproblem. Ein Nährboden für Konflikte, der Rechtspopulisten und Rassisten stetig neue Nahrung geben wird. Die ohnehin besorgniserregenden Vorbehalte eines Teils der Bevölkerung werden dadurch verstärkt, eine flüchtlingsfeindliche Haltung bestätigt.
Über die Hälfte der Menschen erhält einen Schutzstatus in Deutschland. Wenn sie die ersten Monate oder gar Jahre in Deutschland in einer Massenunterkunft ohne Integrationsmöglichkeiten verbringen, ist das kein guter Start für alle Beteiligten.
Das Aufnahmeheim Röntgental war derart isoliert, dass die Bevölkerung nichts mitbekam. Eine Stigmatisierung und Berührungsängste waren ausgeschlossen. Die Übersiedlungswilligen aus der BRD und Westberlin waren tatsächlich ein Sicherheitsproblem. Das falsche Konzept des Aufnahmeheims führte aber zur Sicherheitsunlogik. Der Bevölkerung der DDR war nicht bekannt, dass es viele Menschen aus der BRD und Westberlin gab, die in der DDR leben wollten.
So lange hat die Unterbringung im Aufnahmeheim Röntgental nicht gedauert. Die Verfahren waren von kürzerer Dauer. Wie die Integration vonstatten ging ist mir(P.R., der Zeitzeugin des Aufnahmeheims Röntgental)nicht bekannt.
Wie Flüchtlingsaufnahme anders geht, sieht man beispielsweise im brandenburgischen Frankfurt an der Oder. Dort erhalten Flüchtlinge eigene Wohnungen und es gibt umfassende Integrationsprogramme. Im Vergleich zu Cottbus, ebenfalls in Brandenburg gelegen und mit prozentual gesehen ebenso vielen zugewiesenen Flüchtlingen, kommt es hier zu weit weniger Problemen. Viele, die auf eine solche dezentrale Unterbringung setzen, sind in dieser Hinsicht bisher gut damit gefahren.
Die Pläne des Bundesinnenministeriums zielen wohl darauf ab, Abschiebungen zukünftig rascher und vor allem geräuschloser durchführen zu können, auch indem durch fehlenden Zugang zu unabhängigem Rechtsbeistand die sehr hohe Zahl der Klagen vor Verwaltungsgerichten reduziert wird. Diese verhelfen Flüchtlingen nachträglich häufig zu ihrem Recht.
Aus Sicherheitsgründen wäre dies in der DDR nicht möglich gewesen. Woher die Wohnungen nehmen? Bei dem Wohnungsproblem in der DDR hätte das den Unmut der Bevölkerung und eventuell Hass ausgelöst.
Im Aufnahmeheim Röntgental sind die abgelehnten Übersiedlungswilligen geräuschlos abgeschoben worden. Wie bereits oben gesagt, es gab keinen unabhängigen Rechtsbeistand und keinerlei Gerichte wo man gegen die Abschiebungen hätte klagen können.
Auch ohne Gerichte erhält aber schon über die Hälfte der Menschen einen Schutzstatus in Deutschland. Wenn sie die ersten Monate oder gar Jahre in Deutschland in einer Massenunterkunft ohne Integrationsmöglichkeiten verbringen, ist das kein guter Start für alle Beteiligten. Die Bundesländer, die den Plan schlussendlich in die Tat umsetzen müssten, sollten sich den Ankerzentren also im Interesse der Gesellschaft widersetzen, wenn es zur Abstimmung im Bundesrat kommt. Es braucht Integrationsmaßnahmen statt Kasernierung und eine flächendeckende, unabhängige Rechtsberatung statt millionenschwerer Rückkehrkampagnen.
Angaben zu den geplanten Ankerzentren:
Max Köckner
Pro Asyl
https://www.proasyl.de/hintergrund/warum-ankerzentren-eine-schlechte-idee-sind/
Für die Insassinnen und Insassen des Aufnahmeheims Röntgental war kein Schutzstatus vonnöten. Dort saß niemand jahrelang, da die Verfahren zügig vorangingen. Wie die Integrationsmöglichkeiten in der DDR nach dem Aufenthalt im Aufnahmeheim Röntgental waren ist mir (P.R. Zeitzeugin des Aufnahmeheims Röntgental) unbekannt. Aufgrund des Kalten Krieges war die Sicherheitslage prekär, so dass es keine Rechtsmittel geben konnte. Andererseits war der Willkür der Entscheidenden des Aufnahmeheims Röntgental Tür und Tor geöffnet. Sicherheitsunlogik war die Folge.
Angaben zum Aufnahmeheim Röntgental
Petra Reichel
(Zeitzeugin)